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AGB

Geschäftsbedingungen der Firma Brandt IMMOBILIEN

Die Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den unmittelbaren Empfänger bestimmt. Durch Inanspruchnahme der Maklertätigkeit wird das Angebot angenommen. Die Angebote sind vertraulich zu behandeln. Weitergabe eines Angebots an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Maklers und unter Bekanntgabe der vollständigen Anschrift des Dritten sowie unter Hinweis auf die provisionspflichtige Tätigkeit des Maklers, sonst haftet der Weitergebende persönlich für die Provision, die durch Umgehung des Maklers ausfällt. Die Objektbeschreibung, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen wird, beruht auf Angaben des Eigentümers, Vermieters, Verwalters bzw. sonstigen Verfügungsberechtigten.

Sollte das Angebot bereits bekannt sein, so ist uns unter genauer Angabe der Bezugsquelle, unverzüglich davon Mitteilung zu machen. Erfolgt diese Benachrichtigung nicht binnen einer Frist von 3 Tagen, so gilt der Nachweis unwiderleglich als durch uns erbracht. Besichtigungen nur nach Absprache mit uns. Bei der Besichtigung kann sich ein Interessent von Nutzungsmöglichkeiten, Zustand, Güte und Preiswürdigkeit des Objekts sowie dessen Einrichtungen überzeugen. Der durchgeführte Besichtigungstermin wird vom Interessenten bestätigt.

Die Provision einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer beträgt 5,8 %, sofern mit dem Angebot nichts abweichendes übermittelt wurde, in der üblichen Höhe vom Käufer/ Erwerber/ Pächter für den Nachweis der Vertrags-/ Geschäftsangelegenheit bzw. für sonstige Maklertätigkeit zu zahlen.

Die Provision ist jedoch erst verdient und fällig bei Abschluß eines notariellen Kaufvertrages, eines Miet- oder Pachtvertrages bzw. bei Zuschlag in der Zwangsversteigerung. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind mitzuteilen. Den Provisionsanspruch kann der Makler im Notarvertrag als eigenes Recht, unabhängig vom Vollzug des nachgewiesenen Vertrages, sichern lassen.

Eine Reservierungsvereinbarung zwischen Verkäufer, Makler und Käufer wird abgeschlossen, wenn eine konkrete Kaufabsicht besteht und das Objekt gegen eine Zwischenbewerbung gesichert werden soll. Bei Abschluß der Reservierungsvereinbarung wird eine Aufwandsentschädigung in der üblichen bzw. vereinbarten Höhe an den Makler fällig. Die gezahlte Aufwandsentschädigung wird mit der Höhe der fälligen Provision bei Abschluß des notariellen Kaufvertrag verrechnet. Tritt der Verkäufer von seiner Verkaufsabsicht zurück, so erhält der Käufer die bereits gezahlte Aufwandsentschädigung zurück. Die vereinbarten Provisions- und Reservierungszahlungen bitte nur auf eines der angegebenen Konten.

Bei der Vermittlung von Mietobjekten gilt eine Courtage von 2 Nettokaltmieten als vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit gesetzlich zulässig.

Rosdorf den 02.07.2000


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